🧾 SOP 25: Gestalte deine Formulare und Buttons barrierefrei (Von der Beschriftung bis zum Absenden)

Wer sollte diese SOP lesen?

Wer sollte diese SOP lesen?

📊 Projektleitung | ✍️ Content | 👩‍🎨 Design | 🎯 UX | 🖥️ IT 🧩 Hinweis zur Struktur dieser SOP In dieser SOP geht es um Formulare und Buttons im Allgemeinen. Für spezifische Hinweise zu Newsletter-Opt-Ins siehe bitte die nächste SOP 20.

Überblick zu SOP 25

📌 Was du hier machstDu sorgst dafür, dass Nutzer:innen barrierefrei Aktionen auf deiner Seite ausführen können– per Tastatur, Screenreader und in verständlicher Sprache.
🧠 VoraussetzungDu hast Buttons oder Formulare auf deiner Website, die Besucher:innen nutzen können
⏱️ DauerCa. 2 Stunden initial, 30 Minuten jährlich zur Prüfung.
🧷 Gesetzlich verpflichtend?✅ Ja – als Teil der EAA-Anforderungen an barrierefreie Interaktionsprozesse.
📍 Nächster SchrittSOP 21: Barrierefreies Newsletter-Opt-In

Am Ende hast du einen klaren, wiederholbaren Prozess, um jedes Formular – vom einfachen Kontaktformular bis zum komplexen Checkout – technisch sauber, verständlich beschriftet und für alle Menschen bedienbar zu gestalten.

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🕓 Wann musst du das machen?

  • Bei jedem Formular, das du erstellst oder überarbeitest (Kontakt, Newsletter, Login, Checkout, Lead-Formulare).
  • Bei jeder Seite mit Interaktion (Buttons, Suchfunktionen, Filter, Popups).
  • Bei jedem Relaunch oder neuen Produkt mit interaktiven Elementen.

⚖️ Welches Gesetz verlangt das?

  • EAA / BFSG: Nutzer:innen müssen Dienstleistungen selbstständig nutzen und Kontakt aufnehmen können.
  • WCAG 2.1 , insbesondere 1.3.1, 2.1.1 und viele weitere
  • DSGVO Art. 7 & 13: Einwilligungen (z. B. im Newsletter-Opt-in) müssen verständlich und zugänglich sein. 🧭 Der Prozess im Detail

🧭 Der Prozess im Detail

0 von 6 Schritten erledigt0 %
🟧 Schritt 1: Verstehe die Gesetze – Was verlangen EAA & BFSG?

Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet dich, deine digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen, wenn du in bestimmten Branchen aktiv bist. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) ist die nationale Umsetzung der europäischen Norm EN 301 549.

Der EAA nennt selbst nicht die technischen Details, sondern verweist dafür auf die europäische Norm EN 301 549.

Die wichtigsten Fakten, die du kennen musst:

  • Stichtag: Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen Websites, Online-Shops und digitalen Produkte barrierefrei sein.
  • Altprodukte: Sind Wenn deine Produkte oder digitalen Dienstleistungen vor dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder bereitgestellt wurden, müssen sie nicht sofort angepasst werden. Du darfst sie lt. § 38 BFSG bis zum 27. Juni 2030 weiterhin anbieten, auch wenn sie noch nicht barrierefrei sind.

Diese Übergangsfrist gilt z. B. für:

  • Websites und Apps,
  • digitale Produkte wie E-Book-Reader,
  • Selbstbedienungsterminals (sofern keine wesentliche Veränderung erfolgt).
  • deine Website neu aufsetzt (Relaunch),
  • eine App oder Software wesentlich aktualisierst,
  • oder ein Gerät mit neuer Software ausstattest,

dann beginnt die Pflicht zur Barrierefreiheit sofort – es gibt keine Verlängerung der Übergangsfrist für „veränderte“ Angebote.

  • Pflicht ab Tag 1: Die Barrierefreiheitserklärung (SOP 4) und ein Feedbackmechanismus (SOP 11) sind ohne Übergangsfrist verpflichtend.
  • Folgen bei Nichtbeachtung: Verstöße können abgemahnt werden, Bußgelder nach sich ziehen oder zu Vertragsverlusten im B2B-Bereich führen.

European Accessibility Act (EAA) Barrierefreiheits- stärkungsgesetz (BFSA) Norm EN 301 549 WCAG 2.1

Hält fest, dass Produkt und Websites barrierefrei sein muss. Verweist auf Norm EN 301 549 Erklärt, wer in Deutschland das EEA befolgen muss, z.B. Online Shops, etc. Technische Anforderungen an ein Digitales Produkt. Verweist für Websites und Apps auf WCAG 2.1 Geben technische Details, unter welchen Bedingungen Websites und Apps barrierefrei sind

🟨 Schritt 2: Verstehe die Norm – Was regelt die EN 301 549?

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🟩Schritt 3: Verstehe den Standard – Was bedeutet WCAG 2.1 Level AA?

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🟥 Schritt 4: Identifiziere deine zuständige Behörde für Barrierefreiheit
🟥 Schritt 5: Erstelle eine Mini-Checkliste für die Praxis
🟦 Schritt 6: Schaffe Interne Awareness und kommuniziere die Dringlichkeit

✅ Ergebnis

Du hast nun:

  • Klarheit über die relevanten Gesetze, Normen und Standards.
  • Verstanden, was das Gesetz und die WCAG konkret fordern.
  • Die Fristen und Risiken auf dem Schirm.
  • Eine anwendbare Checkliste, die du sofort nutzen kannst.
  • Dein Team informiert und die notwendige Awareness geschaffen.

💬 Copy-Paste-Baustein

Und damit du es deutlich einfacher hast und keine Zeit mit dem Formulieren von Texten verschwenden musst, hier eine E-Mail-Vorlage, mit der du dein Unternehmen informieren kannst.

Betreff: Dringend: Gesetzliche Barrierefreiheitspflicht ab 28. Juni 2025

Hallo [Name], ab dem 28.06.2025 sind wir gesetzlich verpflichtet, unsere digitalen Angebote (insbesondere unsere Website / unseren Online-Shop / unsere App) barrierefrei bereitzustellen. Verstöße können zu Bußgeldern und Abmahnungen führen. Ich empfehle, dass wir bis [Datum] eine interne Kick-Off-Runde organisieren, um unsere Situation zu prüfen und die nächsten Schritte zu planen. Gerne bereite ich dafür eine kurze Übersicht mit den konkreten Risiken, Fristen und Handlungsoptionen vor. Viele Grüße [Dein Name] Fragen und Antworten (FAQ ) zu dieser SOP

Fragen und Antworten (FAQ) zu dieser SOP

Was ist das angestrebte Ergebnis dieser SOP?

Ein dokumentiertes Verständnis der rechtlichen Lage, Kenntnis der relevanten Standards und Fristen, um die Dringlichkeit intern zu kommunizieren und nachweisen zu können.

Wann tritt das BFSG in Kraft?

Das BFSG ist ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend.

Wann müssen Altprodukte trotzdem früher barrierefrei werden?

Wenn sie wesentlich verändert werden, wie bei einem Website-Relaunch oder einem großen Software-Update. Dann entfällt die Übergangsfrist.

Was ist die WCAG 2.1 Level AA?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der weltweite Standard für digitale Barrierefreiheit. Level AA ist die gesetzlich geforderte Stufe.