SOP 25
| Was du hier machst | Du sorgst dafür, dass Nutzer:innen barrierefrei Aktionen auf deiner Seite ausführen können– per Tastatur, Screenreader und in verständlicher Sprache. |
|---|---|
| Voraussetzung | Du hast Buttons oder Formulare auf deiner Website, die Besucher:innen nutzen können |
| Dauer / Aufwand | Ca. 2 Stunden initial, 30 Minuten jährlich zur Prüfung. |
| Gesetzlich verpflichtend | ✅ Ja – als Teil der EAA-Anforderungen an barrierefreie Interaktionsprozesse. |
| Nächster Schritt | SOP 21: Barrierefreies Newsletter-Opt-In |
Warum machst du das überhaupt?
Weil Formulare und Buttons die Schaltstellen deiner Website sind – und gleichzeitig der Ort, an dem die meisten Menschen an Barrieren scheitern.
Unklare Felder, fehlende Fehlermeldungen oder eine nicht funktionierende Tastaturbedienung sind nicht nur frustrierend, sondern eine unüberwindbare Barriere für viele Nutzer:innen.
Ein nicht bedienbares Formular ist im Sinne des EAA aber überhaupt nicht nutzbar und damit unzulässig. Diese SOP sorgt dafür, dass deine interaktiven Elemente für alle funktionieren und du keine Leads, Anfragen oder Kund:innen durch unnötige Hürden verlierst.
Am Ende hast du einen klaren, wiederholbaren Prozess, um jedes Formular – vom einfachen Kontaktformular bis zum komplexen Checkout – technisch sauber, verständlich beschriftet und für alle Menschen bedienbar zu gestalten.
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Wann musst du das machen?
- Bei jedem Formular, das du erstellst oder überarbeitest (Kontakt, Newsletter, Login, Checkout, Lead-Formulare).
- Bei jeder Seite mit Interaktion (Buttons, Suchfunktionen, Filter, Popups).
- Bei jedem Relaunch oder neuen Produkt mit interaktiven Elementen.
Welches Gesetz verlangt das?
- EAA / BFSG: Nutzer:innen müssen Dienstleistungen selbstständig nutzen und Kontakt aufnehmen können.
- WCAG 2.1 , insbesondere 1.3.1, 2.1.1 und viele weitere
- DSGVO Art. 7 & 13: Einwilligungen (z. B. im Newsletter-Opt-in) müssen verständlich und zugänglich sein.
Der Prozess im Detail
Schritt für Schritt – zum Aufklappen und Abhaken.
1Verstehe die Gesetze – Was verlangen EAA & BFSG?›
Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet dich, deine digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen, wenn du in bestimmten Branchen aktiv bist. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) ist die nationale Umsetzung der europäischen Norm EN 301 549.
Der EAA nennt selbst nicht die technischen Details, sondern verweist dafür auf die europäische Norm EN 301 549.
Die wichtigsten Fakten, die du kennen musst:
- Stichtag: Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen Websites, Online-Shops und digitalen Produkte barrierefrei sein.
- Altprodukte: Sind Wenn deine Produkte oder digitalen Dienstleistungen vor dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder bereitgestellt wurden, müssen sie nicht sofort angepasst werden. Du darfst sie lt. § 38 BFSG bis zum 27. Juni 2030 weiterhin anbieten, auch wenn sie noch nicht barrierefrei sind.
Diese Übergangsfrist gilt z. B. für:
- Websites und Apps,
- digitale Produkte wie E-Book-Reader,
- Selbstbedienungsterminals (sofern keine wesentliche Veränderung erfolgt).
Aber Achtung: Wenn du in der Zwischenzeit
- deine Website neu aufsetzt (Relaunch),
- eine App oder Software wesentlich aktualisierst,
- oder ein Gerät mit neuer Software ausstattest,
dann beginnt die Pflicht zur Barrierefreiheit sofort – es gibt keine Verlängerung der Übergangsfrist für „veränderte“ Angebote.
- Pflicht ab Tag 1: Die Barrierefreiheitserklärung (SOP 4) und ein Feedbackmechanismus (SOP 11) sind ohne Übergangsfrist verpflichtend.
- Folgen bei Nichtbeachtung: Verstöße können abgemahnt werden, Bußgelder nach sich ziehen oder zu Vertragsverlusten im B2B-Bereich führen.
European Accessibility Act (EAA)
Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz (BFSA)
Norm EN 301 549
WCAG 2.1
Hält fest, dass Produkt und Websites barrierefrei sein muss. Verweist auf Norm EN 301 549
Erklärt, wer in Deutschland das EEA befolgen muss, z.B. Online Shops, etc.
Technische Anforderungen an ein Digitales Produkt. Verweist für Websites und Apps auf WCAG 2.1
Geben technische Details, unter welchen Bedingungen Websites und Apps barrierefrei sind
2Verstehe die Norm – Was regelt die EN 301 549?›
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3Verstehe den Standard – Was bedeutet WCAG 2.1 Level AA?›
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4Identifiziere deine zuständige Behörde für Barrierefreiheit›
5Erstelle eine Mini-Checkliste für die Praxis›
6Schaffe Interne Awareness und kommuniziere die Dringlichkeit›
Ergebnis
Du hast nun:
- Klarheit über die relevanten Gesetze, Normen und Standards.
- Verstanden, was das Gesetz und die WCAG konkret fordern.
- Die Fristen und Risiken auf dem Schirm.
- Eine anwendbare Checkliste, die du sofort nutzen kannst.
- Dein Team informiert und die notwendige Awareness geschaffen.
Copy-Paste-Baustein: Mail an Geschäftsführung
Und damit du es deutlich einfacher hast und keine Zeit mit dem Formulieren von Texten verschwenden musst, hier eine E-Mail-Vorlage, mit der du dein Unternehmen informieren kannst.
Betreff: Dringend: Gesetzliche Barrierefreiheitspflicht ab 28. Juni 2025
Hallo [Name],
ab dem 28.06.2025 sind wir gesetzlich verpflichtet, unsere digitalen Angebote (insbesondere unsere Website / unseren Online-Shop / unsere App) barrierefrei bereitzustellen. Verstöße können zu Bußgeldern und Abmahnungen führen.
Ich empfehle, dass wir bis [Datum] eine interne Kick-Off-Runde organisieren, um unsere Situation zu prüfen und die nächsten Schritte zu planen. Gerne bereite ich dafür eine kurze Übersicht mit den konkreten Risiken, Fristen und Handlungsoptionen vor.
Viele Grüße [Dein Name]
Fragen & Antworten
Warum ist Barrierefreiheit wichtig und gesetzlich vorgeschrieben?
Weil Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Teilhabe haben. Barrierefreiheit ist gesetzlich gefordert und durchsetzbar, um rechtliche Risiken wie Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden.
Was ist das angestrebte Ergebnis dieser SOP?
Ein dokumentiertes Verständnis der rechtlichen Lage, Kenntnis der relevanten Standards und Fristen, um die Dringlichkeit intern zu kommunizieren und nachweisen zu können.
Welche Hauptgesetze und Normen muss ich kennen?
Der European Accessibility Act (EAA) , das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland, die EU-Norm EN 301 549 und die WCAG 2.1 Level AA.
Wann tritt das BFSG in Kraft?
Das BFSG ist ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend.
Müssen bereits bestehende digitale Produkte sofort barrierefrei sein?
Nein, für vor dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebrachte „Altprodukte“ gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 .
Wann müssen Altprodukte trotzdem früher barrierefrei werden?
Wenn sie wesentlich verändert werden, wie bei einem Website-Relaunch oder einem großen Software-Update. Dann entfällt die Übergangsfrist.
Gibt es Pflichten, die schon vor dem 28. Juni 2025 gelten?
Ja, die Barrierefreiheitserklärung und ein Feedbackmechanismus sind bereits jetzt verpflichtend.
Was ist die WCAG 2.1 Level AA?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der weltweite Standard für digitale Barrierefreiheit. Level AA ist die gesetzlich geforderte Stufe.
Welche vier Prinzipien liegen der WCAG zugrunde?
Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.