Rechtliche Texte
| Was du hier machst | Du sorgst dafür, dass Pflichttexte wie Datenschutzerklärung, AGB und Impressum barrierefrei, verständlich und strukturiert sind. |
|---|---|
| Voraussetzung | Du arbeitest in Recht, Redaktion, Projektleitung, Datenschutz oder entwickelst/gestaltest rechtlich relevante Seiten. |
| Dauer / Aufwand | Ca. 2–4 Stunden pro Text (je nach Länge, Formatierungsaufwand und Abstimmung mit der Rechtsabteilung). |
| Gesetzlich verpflichtend | ✅ Ja – laut DSGVO (Art. 12) und BFSG müssen Pflichtinformationen barrierefrei & verständlich sein. |
| Nächster Schritt | SOP 17: Tabellen Barrierefrei gestalten. |
Warum machst du das überhaupt?
Weil gesetzliche Pflichttexte wie die Datenschutzerklärung, AGB oder das Impressum oft voll von Fachchinesisch und unstrukturierten Textwüsten sind.
Und das ist ein Problem: Eine unzugängliche oder unverständliche Darstellung verstößt nicht nur gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), sondern auch gegen die Transparenzgebote der DSGVO. Ein barrierefreies Formular bringt also nichts, wenn der darunterliegende Datenschutzhinweis nicht verstanden wird.
Der Nebeneffekt: Du wirst überrascht sein, wie wohltuend es für deine Besucher:innen sein wird, wenn sie mal auf eine Website treffen, die nicht wie eine Jura-Maschine, sondern wie ein Mensch zu ihnen spricht.
m Ende hast du rechtlich notwendige Texte, die nicht nur formal korrekt sind, sondern von allen Nutzer:innen – auch mit Screenreadern oder kognitiven Einschränkungen – gefunden, verstanden und genutzt werden können.
Du speicherst deine Typographie-Richtlinien natürlich in deinem „Barrierefreiheit“-Ordner ab – gemeinsam mit allen anderen Dokumenten. Damit dokumentiert dein Unternehmen gegenüber Behörden, dass es auch dieses Thema mit bedacht hat.
- ⏱ Initialaufwand: ca 30 Minuten (für die Lektüre dieser SOP)
- ♻️ Pflegeaufwand: Hängt ganz davon ab, wieviele Texte du schreiben musst.
- DU (Projektleitung, EAA-Verantwortliche:r): steuerst den Prozess und stellst die Anforderungen sicher.
- Recht / DSB: liefern die juristisch korrekten Inhalte und geben die vereinfachten Texte frei.
- Content / Redaktion: übersetzen das „Juristendeutsch“ in eine klare und einfache Sprache und erstellen Zusammenfassungen.
- Design / Dev: setzen die barrierefreie Struktur, das Layout und interaktive Elemente technisch um.
Wann musst du das machen?
- Immer dann, wenn du rechtliche Pflichtseiten erstellst oder überarbeitest, z.B.:
- Datenschutzerklärung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Impressum
- Widerrufsrecht und Rückgabeinformationen
- Cookie-Hinweise
- Immer, wenn du Daten erhebst (z. B. in Formularen oder beim Checkout).
Welches Gesetz verlangt das?
- DSGVO Art. 12 Abs. 1: Informationen müssen „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form“ sowie in klarer und einfacher Sprache bereitgestellt werden.
- European Accessibility Act (EAA) / Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Digitale Informationen und Dienstleistungen müssen für alle Menschen zugänglich, bedienbar und verständlich sein.
- WCAG 2.1 , insbesondere die Kriterien:
Der Prozess im Detail
Schritt für Schritt – zum Aufklappen und Abhaken.
1Beachte die Grundregeln für Struktur und Lesbarkeit›
Reine Textwüsten sind für niemanden lesbar und für Screenreader-Nutzer:innen unnavigierbar. Schaffe daher eine klare, technische Gliederung. Aber keine Sorge – das Meiste hier kennst du schon aus SOP 13 .Es sind die üblichen Regeln für die Formatierung eines Textes – nur eben mit einem speziellen „Kniff“ für rechtliche Texte:
- Verwende Nur HTML-Text: Rechtstexte dürfen keine Bilder oder unzugängliche PDFs sein. Sie müssen als echter Text im HTML vorliegen, damit sie von Maschinen gelesen und von Nutzer:innen angepasst werden können (z. B. Schriftvergrößerung).
- Nutze semantische Überschriften: Gliedere den Text logisch mit <h2>, <h3> etc.. So können Nutzer:innen per Screenreader direkt zu Abschnitten wie „Welche Daten wir erheben“ springen. (Wie in SOP 13 beschrieben)
- Füge Absätze und Listen ein: Nutze kurze Absätze (max. 4–5 Zeilen) und Aufzählungslisten (<ul>, <ol>), um Inhalte wie die Betroffenenrechte übersichtlich darzustellen. (Wie in SOP 12 und 13 beschrieben)
- Biete ein Inhaltsverzeichnis an: Bei sehr langen Texten (wie einer AGB) hilft ein Inhaltsverzeichnis am Anfang bei der Navigation.
2Mache die juristischen Inhalte verständlich›
Als Nächstes musst du dafür sorgen, dass wirklich jeder Mensch den Text verstehen kann. Und hier muss dir zunächst klar sein: Das Ziel ist nicht, den juristischen Text zu verfälschen oder zu ersetzen, sondern ihn zu erklären.
Das erreichst du, indem du folgende Prinzipien beachtest:
- Formuliere den komplexen Text verständlich: Ersetze komplexe Formulierungen durch einfachere Alternativen.
- Statt: „Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO“
- Besser: „Wir nutzen Ihre Daten, um Ihre Bestellung auszuführen.“
- Biete eine Kurzfassung an: Platziere eine kurze, leicht verständliche Zusammenfassung über dem juristischen Volltext. Das schafft Vertrauen und erfüllt das Transparenzgebot.
- Erkläre Fachbegriffe : Wenn du auf Begriffe wie „personenbezogene Daten“, „Auftragsverarbeitung“ oder „Widerspruchsrecht“ nicht verzichten kannst, dann erkläre sie – am besten direkt im Text oder per Infobox. Hier ein Beispiel. Statt „Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (also Informationen wie Name, Adresse oder E-Mail), um Ihre Bestellung abzuwickeln.“ Oder : „Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. (Das bedeutet: Sie können uns sagen, dass wir Ihre Daten nicht mehr nutzen sollen.)“
3Stelle die visuelle & technische Zugänglichkeit sicher›
Natürlich muss auch ein juristischer Text nicht nur verständlich, sondern auch technisch zugänglich sein. Und auch hier gelten dieselben Techniken, wie in SOP 13 und SOP 14 beschrieben:
- Keine kleinen Scrollfenster: Rechtstexte dürfen nicht in winzigen <iframe>-Fenstern mit eigener Scrollbar versteckt werden. Sie müssen als vollwertiger Teil der Seite dargestellt werden.
- Kontraste und Schriftgrößen: Achte auf ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 und eine Schriftgröße von mindestens 16 Pixeln.
- Responsives Design: Der Text muss auch auf mobilen Geräten ohne horizontales Scrollen gut lesbar sein.
- Eindeutige Links: Verlinkungen müssen klar beschriftet sein („Zur Datenschutzerklärung“).
4Binde interaktive Elemente ein›
Oft sind Rechtstexte mit Aktionen wie einer Einwilligung verknüpft. Und natürlich müssen auch die barrierefrei sein. Wie? Durch folgende Maßnahmen:
- Mache Checkboxen barrierefrei: Eine Checkbox für eine Einwilligung muss aktiv angekreuzt werden können (nicht vorangekreuzt!) und eine klare, verständliche Beschriftung haben, die direkt mit der Checkbox verknüpft ist (das verlangt im Übrigen auch die DSGVO mit dem „Privacy by Default“-Prinzip).
- Sorge dafür, dass der Widerruf leicht auffindbar ist Die Möglichkeit zum Widerruf einer Einwilligung muss leicht zu finden und verständlich erklärt sein.
- Mache kontextbezogene Hinweise: Verlinke an der Stelle, wo Daten erhoben werden (z. B. unter dem Kontaktformular), direkt auf den relevanten Abschnitt in der Datenschutzerklärung.
5Teste und validieren›
Und wie üblich heißt es auch hier: Prüfe am Ende immer das Ergebnis mit verschiedenen Methoden. Du kennst die meisten davon schon aus vorherigen SOP´s:
- Lesbarkeits-Tools: Nutze Tools wie den Duden-Mentor oder TextLab , um das sprachliche Niveau zu analysieren.
- Technische Prüfung: Lasse Tools wie WAVE oder axe DevTools laufen, um technische Fehler bei Kontrasten, HTML-Struktur oder Labels zu finden.
- Screenreader-Test: Höre dir die Seite mit NVDA oder VoiceOver an. Ist die Struktur logisch? Werden alle Inhalte korrekt vorgelesen?
- Tastatur-Test: Navigiere die Seite nur mit der Tab-Taste. Sind alle Links und interaktiven Elemente erreichbar?
Ergebnis
Am Ende dieser SOP hast du:
- Rechtstexte, die juristisch korrekt UND für Laien verständlich sind.
- Technisch zugängliche Inhalte, die klar strukturiert und ohne visuelle Barrieren sind.
- Eine Kombination aus rechtssicherem Volltext und einer nutzerfreundlichen Klartext-Erklärung.
- Eine Umsetzung, die sowohl die formalen Anforderungen der DSGVO als auch die Zugänglichkeitsstandards nach EAA und WCAG erfüllt.
Copy-Paste-Baustein: Beispiel für eine barrierefreie Datenschutzerklärung
Nachfolgend ein Beispiel für eine barrierefreie Datenschutzerklärung. So kannst du dieses Template nutzen:
- Kopiere den gesamten Textblock.
- Füge ihn in dein Dokument (z.B. auf deiner Webseite oder in einer E-Mail) ein.
- Ersetze die Inhalte in den eckigen Klammern [] durch deine eigenen, spezifischen Informationen.
- Passe die Inhalte (Abschnitte, Erklärungen) an deine genauen Bedürfnisse an. Achte dabei immer auf einfache Sprache und kurze Sätze .
- Gliedere den Text mit den vorgegebenen Überschriften (H1, H2, H3). Das hilft Screenreadern und Lesern, sich zurechtzufinden.
- Nutze echte Listen (Bulletpoints), wo immer es sinnvoll ist.
- Wichtig: Auch wenn dieser Text barrierefreundlicher ist, musst du ihn natürlich noch rechtlich prüfen lassen, damit er für dein Geschäftsmodell passt!
Titel: [Dein Text – z.B. Unsere Datenschutzerklärung]
Kurz und knapp: Das ist uns wichtig!
Wir nehmen den Schutz deiner Daten sehr ernst! In diesem Text erfährst du genau, wie wir deine persönlichen Informationen sammeln, nutzen und schützen. Wir geben deine Daten nicht ohne deine Zustimmung an Dritte weiter. Dein Vertrauen ist uns super wichtig!
Inhaltsverzeichnis (Navigation für längere Texte)
- 1. Wer ist für deine Daten verantwortlich?
- 2. Welche Daten sammeln wir und wofür?
- 3. Deine Rechte: Was kannst du mit deinen Daten tun?
- 4. So erreichst du uns
1. Wer ist für deine Daten verantwortlich?
Wir, die [Name deines Unternehmens/Organisation] , sind dafür zuständig, wie deine persönlichen Daten verarbeitet werden.
Du erreichst uns ganz einfach: [Deine vollständige Adresse] [Deine E-Mail-Adresse] [Deine Telefonnummer]
2. Welche Daten sammeln wir und wofür?
Wir sammeln verschiedene Arten von Daten, damit wir unsere Dienste anbieten und verbessern können:
2.1. Daten, die du uns direkt gibst
Wenn du uns kontaktierst oder etwas bei uns bestellst, speichern wir Informationen wie deinen Namen , deine Adresse oder deine E-Mail-Adresse . Wir nutzen diese Daten nur dafür, um deine Bestellung auszuführen oder deine Anfragen zu beantworten.
Was sind „personenbezogene Daten“? Das sind alle Informationen, die sich auf dich als Person beziehen. Stell dir vor, es ist alles, womit man dich identifizieren kann – zum Beispiel dein Name, deine Adresse oder deine E-Mail-Adresse.
2.2. Daten, die automatisch gesammelt werden
Wenn du unsere Webseite besuchst, sammeln wir automatisch technische Informationen wie deine IP-Adresse oder Infos über deinen Browser . Das hilft uns, unsere Webseite sicher und funktionsfähig zu halten und zu sehen, welche Bereiche für dich interessant sind.
3. Deine Rechte: Was kannst du mit deinen Daten tun?
Du hast wichtige Rechte, wenn es um deine Daten geht. Hier sind die wichtigsten, die du kennen solltest:
- Recht auf Auskunft: Du kannst uns jederzeit fragen, welche deiner Daten wir bei uns gespeichert haben.
- Recht auf Berichtigung: Falls deine Daten falsch sind, sag uns Bescheid! Wir korrigieren sie dann für dich.
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Du kannst verlangen, dass wir deine Daten löschen, wenn es keinen Grund mehr gibt, sie zu speichern.
- Recht auf Widerspruch: Du hast das Recht, „Nein“ zu sagen, wenn wir deine Daten für bestimmte Zwecke nutzen wollen (zum Beispiel für Werbung). Das bedeutet: Du kannst uns sagen, dass wir deine Daten dafür nicht mehr nutzen sollen.
- [Hier direkt einen Link einfügen, z.B. zu einem Formular oder einer E-Mail-Adresse für den Widerspruch: Widerspruch einlegen ]
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Du kannst verlangen, dass wir dir deine Daten in einem gängigen Format zur Verfügung stellen, damit du sie zum Beispiel zu einem anderen Anbieter mitnehmen kannst.
Um deine Rechte auszuüben, kontaktiere uns einfach über die Kontaktinfos unter Punkt 4.
4. So erreichst du uns
Wenn du Fragen zu diesem Text hast oder deine Rechte nutzen möchtest, melde dich einfach bei uns:
E-Mail: [deine@email.de] Telefon: [Deine Telefonnummer]
Zuletzt aktualisiert: [Datum, z.B. 8. Juli 2025]
Fragen & Antworten
Warum ist es so wichtig, Rechtstexte auch visuell und technisch zugänglich zu machen, wenn der Inhalt schon verständlich ist?
Du hast es erfasst, die Verständlichkeit des Inhalts ist super wichtig! Aber selbst der verständlichste Text bringt nichts, wenn jemand ihn nicht lesen kann.
Stell dir vor, du hast eine tolle Geschichte, aber sie ist in winziger Schrift oder mit schlechtem Kontrast gedruckt – da kommt der Inhalt nicht an.
Für Screenreader-Nutzer:innen ist die technische Struktur entscheidend, um überhaupt navigieren zu können. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die DSGVO fordern nicht nur verständliche Sprache, sondern auch die technische und visuelle Zugänglichkeit. Es geht darum, dass jeder Mensch Zugang zu den Informationen hat.
Wenn ich juristische Fachbegriffe erklären muss, wie detailliert sollte ich das tun? Reicht eine kurze Klammererklärung oder sollte ich eine ausführliche Definition anbieten?
Das hängt vom Begriff und dem Kontext ab, du! Bei gängigen Begriffen wie „personenbezogene Daten“ oder „Widerspruchsrecht“ reicht oft eine kurze, prägnante Erklärung direkt im Text oder in Klammern, wie in der SOP beschrieben.
Das Ziel ist ja, den Lesefluss nicht unnötig zu unterbrechen. Wenn es jedoch um komplexere oder seltenere Begriffe geht, die für das Verständnis des Rechtstextes essenziell sind, kann eine kurze Infobox oder ein Glossar am Ende des Dokuments sinnvoll sein. Wichtig ist, dass die Erklärung leicht verständlich und kurz ist – vermeide es, eine zweite juristische Abhandlung zu schreiben.
Kann ich nicht einfach einen Link zu einer Seite mit allen Definitionen bereitstellen, statt sie direkt im Text zu erklären?
Eine separate Seite mit Definitionen kann eine gute Ergänzung sein – allerdings sollte die Erklärung am besten direkt im Text oder per Infobox erfolgen.
Warum?
Weil es den Nutzer:innen ermöglicht, die Bedeutung sofort zu erfassen, ohne die Seite verlassen und nach der Definition suchen zu müssen. Das unterbricht den Lesefluss und kann frustrierend sein, besonders für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Screenreader-Nutzer:innen. Direkt im Kontext ist einfach am nutzerfreundlichsten.
Was ist, wenn ich einen alten Rechtstext habe, der in einem PDF vorliegt? Kann ich den einfach in HTML umwandeln und ist er dann barrierefrei?
Das ist ein guter erster Schritt! Ein PDF in HTML umzuwandeln, ist notwendig, damit es überhaupt von Maschinen gelesen und angepasst werden kann.
Aber das allein macht es noch nicht barrierefrei. Nach der Umwandlung musst du immer noch Schritt 1 (Struktur und Lesbarkeit) , Schritt 2 (Verständlichkeit) , Schritt 3 (Visuelle & technische Zugänglichkeit) und Schritt 4 (Interaktive Elemente) der SOP anwenden.
Oft sind PDFs gescannte Bilder oder schlecht strukturierte Dokumente, deren Inhalt in ein unstrukturiertes HTML überführt wird. Du musst also wirklich aktiv die semantischen Überschriften einfügen, Absätze formatieren, die Sprache vereinfachen und die visuellen/technischen Aspekte prüfen.
Reicht es aus, wenn ich meine Rechtstexte einmal barrierefrei gestalte und dann ist das Thema erledigt?
Leider nein, du! Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Gesetze und Technologien entwickeln sich weiter, und auch die Bedürfnisse der Nutzer:innen können sich ändern. Darum solltest du auch immer Testen und Validieren. Das solltest du regelmäßig tun, nicht nur einmalig.
Besonders wenn du Änderungen an deiner Website vornimmst oder neue Inhalte hinzufügst, solltest du überprüfen, ob die Rechtstexte weiterhin den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Denk dran: Regelmäßige Pflege und Tests sichern die dauerhafte Zugänglichkeit.